Gericht verbietet Amazon-Startgutscheine

Das Landgericht Wiesbaden hat in einer Entscheidung vom 20. November die sogenannten Startgutscheine des Online-Buchhändlers Amazon [mehr…] verboten. Es gab damit dem Preisbindungs-Treuhänder Dieter Wallenfels Recht, der gegen die Vergabe dieser Gutscheine geklagt hatte.

Seit einiger Zeit hatte Amazon an potentielle Neukunden einen Gutschein im Wert von 5 Euro vergeben, wenn diese sich bei Amazon registrieren ließen. Dieser Gutschein konnte jedoch nur beim Kauf von Waren bei Amazon eingelöst werden – und zwar auch bei Kauf preisgebundener Bücher. Diese Praxis ist nach Auffassung von Wallenfels ein unzulässiger Nachlass auf das mit dem Gutschein gekaufte Buch. Amazon hatte eingewandt, der Gutschein sei ein gültiges Zahlungsmittel, weshalb der Kunde letztlich den gebundenen Ladenpreis zahle. Dieser Auffassung ist das Gericht nicht gefolgt und hat Amazon zur Unterlassung verurteilt – der Gutschein ist auch seither von der Homepage verschwunden.

Der Prozess gegen Amazon ist einer von mehreren Musterverfahren, die Wallenfels zur Klärung der Rechtslage bei den unterschiedlichen Kundenbindungssystemen zu führen hat. Derzeit bereitet er eine Klage gegen einen Online-Buchhändler vor, der im Wege von Verrechnungsgeschäften Gutscheine in Verkehr bringt, die beim Kauf von Büchern eingelöst werden können.

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