Auf Wunsch hält der Kindle auch die Klappe

Kaum war der neue hauchdünne Kindle 2 von Amazon der Öffentlichkeit in den USA präsentiert worden, gab es auch schon Zoff: Die Authors Guild, die größte US-Autorenvereinigung der USA, hatte erklärt, die Vorlesefunktion des E-Readers verletze die Rechte der Autoren [mehr…].

Amazon will es den Autoren oder anderen Rechteinhabern künftig freistellen, ob ihre die Vorlesefunktion des E-Readers Zugriff auf ihre Werke bekommt oder nicht. Wer Einspruch erhebt, dessen Buch liest Kindle also künftig auch nicht vor, meldet Spiegel Online.

In einer Presseerklärung betonte Amazon, dass es hier nicht um ein juristisches Zurückrudern gehe. „Die experimentelle Text-zu-Sprache-Funktion ist legal: Es wird keine Kopie angefertigt, kein abgeleitetes Werk geschaffen, nichts vorgetragen.“ Dennoch sei man überzeugt „dass viele Rechteinhaber sich wohler damit fühlen werden, wenn sie das Steuer selbst in der Hand haben“.

Der Kindle ist übrigens längst nicht das einzige Gerät, das aus geschriebenen Worten vorgelesenen Text macht. In Apples Betriebssystem Mac OS X beispielsweise ist eine solche Funktion schon eingebaut. „Text to speech“-Software, die Textdateien vorliest, gibt es in unterschiedlichen Versionen und Qualitätsstufen, teilweise sogar als Freeware – und auch Webbrowser können Internetseiten auf Wunsch vorlesen.

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert