Börsenvereins-Vorsteher Heinrich Riethmüller ruft angesichts der anhaltenden Diskussion über die Rechnungen von Thalia über „Verkaufsförderungsboni“ zu Besonnenheit auf allen Seiten auf: „Ein solches Verhalten ist in einer Marktwirtschaft grundsätzlich zulässig. Es mag aber sein, dass es nicht den besonderen Bedingungen unserer Branche entspricht. Schließlich kann es dazu beitragen, die Preisbindung als zentrale Rahmenbedingung des Buchmarkts in Frage zu stellen. Wir sind nicht der übrige Einzelhandel. Wir handeln mit dem Kulturgut Buch, das zum Teil anderen Gesetzmäßigkeiten unterliegt. Wenn ein großer Marktteilnehmer mit Nachdruck Zahlungen von Verlagen einfordert, tritt deshalb in der Branche große Unruhe ein.
Trotzdem hat eine entsprechende Diskussion die Grenzen des Kartellrechts zu beachten. Das bedeutet, dass weder die Marktteilnehmer untereinander sich über ihr Vorgehen im konkreten Fall absprechen dürfen, noch der Börsenverein als Verband Empfehlungen zum Umgang mit dem Verhalten eines Marktteilnehmers aussprechen kann. Hier hat folglich jeder betroffene Verlag für sich zu entscheiden, wie er mit der Situation umgeht.
Unstrittig ist, dass kein Rechtsanspruch auf die geforderten Zahlungen besteht. Dazu hat sich der Preisbindungstreuhänder Prof. Dr. Christian Russ bereits ausführlich geäußert. Des Weiteren können durch eine solche Aktion Verlage in eine Situation geraten, in der sie gegen Paragraf 6 Absatz 3 des Buchpreisbindungsgesetzes verstoßen.
Jenseits der rechtlichen Einordnung dürfen wir nicht außer Acht lassen, dass das Privileg der Preisbindung nicht selbstverständlich ist. Über diese Diskussion darf nicht der falsche Eindruck entstehen, dass die Preisbindung zum hohen Schutze des Kulturgutes Buch nicht länger erforderlich sei. Dies wäre ein politisches Signal, das zum Treibsatz einer Kettenreaktion werden könnte, die wir alle nicht mehr in der Hand haben, und die so den Erhalt des deutschen Buchmarktes in seiner Qualität und Vielfalt ernsthaft gefährden könnte.“