Börsenverein: Deutsche E-Books haben feste Preise

In Deutschland ist die Preisbindung für Bücher seit 2002 gesetzlich geregelt. Sie gilt für gedruckte Bücher und auch für E-Books. Die Einigung im Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission gegen mehrere europäische Verlage, nach der Online-Händlern in den nächsten zwei Jahren erlaubt wird, den Verkaufspreis für E-Books selbst festzulegen, betrifft nur Länder ohne gesetzliche Buchpreisregelung.

Für Deutschland oder beispielsweise Frankreich gilt diese Einigung nicht. Die deutschen Verlage legen nach dem Gesetz den Verkaufspreis von E-Books weiterhin selbst fest. „Auch im E-Book-Bereich ist die Buchpreisbindung unverzichtbar für eine flächendeckende Versorgung durch Buchhandlungen und für ein vielfältiges Verlagsangebot“, sagt Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins. „Wir begrüßen, dass die Entscheidung der EU-Kommission die Geltung nationaler Preisbindungsgesetze unberührt lässt.“

Nach der gesetzlichen Regelung der Buchpreisbindung müssen Verlage einen Preis für das gedruckte Buch und einen eigenen Preis für das E-Book festlegen.

Überblick über die Buchpreisbindung und Mehrwertsteuersätze in Europa: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/Buchpreisbindung%20Fago.pdf

Kommentare (0)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert