Börsenverein drängt auf Preisbindung auch für E-Books

E-Books, die einem gedruckten Buch im Wesentlichen entsprechen, sind preisgebunden. Diese Ansicht legt der Börsenverein bei der Auslegung des Preisbindungsgesetzes zugrunde.

Das setze zwar keine vollständige Identität der Inhalte voraus, so der Verband, schließe aber beispielsweise die Preisbindungspflicht im Handel mit einzelnen Buchkapiteln aus. Für die Verlage heißt das: Sie müssen E-Books im Sinne des Gesetzes preisbinden. Im Zweifelsfall wird der Börsenverein über Musterverfahren die Preisbindung bei E-Books gerichtlich durchsetzen.

„E-Books sind eine große Chance für den Buchmarkt, denn sie erweitern das Spektrum der Lese- und Arbeitsmöglichkeiten mit Büchern“, so Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins. „Deshalb ist es wichtig, den Umgang mit elektronischen Inhalten klar zu definieren.“ Nicht als E-Book im Sinne des Buchpreisbindungsgesetzes zu verstehen seien beispielsweise Zugriffsberechtigungen auf Online-Datenbanken, Mehrfachnutzungen von Inhalten in Netzwerken und die Online-Nutzung von vernetztem Content.

Der Vorstand des Börsenvereins hat die „Stellungnahme zur Preisbindung von E-Books“ erarbeitet, um seinen Mitgliedern Orientierung beim Umgang mit immer stärker nachgefragtem elektronischen Content zu geben. Unbestritten war dabei, dass E-Books preisgebunden sind, definiert werden musste allerdings, was in diesem Kontext unter einem E-Book genau zu verstehen ist.

Das Gesetz zur Buchpreisbindung in Deutschland ist am 1. Oktober 2002 in Kraft getreten. Es schreibt fest, dass ein Buch überall in Deutschland zum selben Preis verkauft wird. Diese Ausnahmeregelung hat einen kulturpolitischen Hintergrund: Der Gesetzgeber hat erkannt, dass feste Ladenpreise zum Erhalt einer intakten Buchhandelslandschaft beitragen und Raum für Nischenthemen, Experimente und kulturelle Vielfalt lassen. Bis dahin war die Preisbindung von Büchern und Fachzeitschriften bereits mehr als 100 Jahre in Deutschland über das Sammelreverssystem vertraglich geregelt. Dem Gesetz hatten im Jahr 2002 sämtliche zum damaligen Zeitpunkt im Bundestag vertretenen Parteien zugestimmt.

Die komplette Stellungnahme des Börsenvereins ist hier abrufbar.

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