Eilantrag abgelehnt: Die Aegis Buchhandlung prüft Hauptsacheverfahren Ulmer Buchhändler wehrt sich gegen das Verbot von Abholstationen

Rasmus Schöll, Inhaber der Aegis Buchhandlung in Ulm, wehrt sich gegen das Verbot einer Abholstation an seiner Buchhandlung juristisch: Er stellte deswegen über seine Anwälte einen Eilantrag an das Oberverwaltungsgericht Stuttgart gegen die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, wir berichteten.

Das Team der Aegis-Buchhandlung; Rasmus Schöll 2.v.r.

Nun teilt Aegis mit, dass der Eilantrag der Buchhandlung gegen ein Abhol-Verbot gestern vom Verwaltungsgerichtshof Mannheim abgelehnt wurde.  Vom Gericht wurde dazu eine 22-seitige Begründung verfasst, die allerdings aus Sicht von Buchhändler Rasmus Schöll und seinem juristischen Vertreter Oliver Bauer von Eisenbeis Partner enttäuschend ist, da sie wenig auf den konkreten Einzelfall und die Argumente der Aegis Buchhandlung eingeht.

„Wir halten die Entscheidung für falsch“, so Schöll. Das Abhol-Verbot sei nicht verhältnismäßig, da die Nachteile für die Buchhandlung erheblich seien und das vom Verordnungsgeber angestrebte Ziel, Menschenansammlungen zu vermeiden, nicht erreicht werde. „Jetzt drängen sich die Menschen dafür auf der Post“, so Schöll.

Der Eilantrag greift einem sogenannten Hauptsacheverfahren vor, das innerhalb einiger Monate aufgegriffen werden kann. Man werde nun in Ruhe prüfen, ob dieser Weg eingeschlagen wird. „Momentan gilt jetzt die ganze Konzentration meinen Kunden, die wir beliefern, und dem Laden“, so Schöll.

Wir bleiben dran.

 

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