Namens der buchhändlerischen Genossenschaft eBuch eG hat die Berliner Kanzlei v. Nieding Ehrlinger Marquardt die Edeka Zentrale AG & Co.KG (Marktkauf) wegen unlauteren Wettbewerbs (Irreführung) abgemahnt.
Tätig wurde die eBuch eG nach dem Hinweis einer Mitgliedsbuchhandlung, dass in einem aktuellen Marktkauf-Prospekt Bücher so beworben werden, dass der Eindruck entsteht, die Bücher seien in Supermärkten günstiger als im Buchhandel – ebenso wie die Nichteinhaltung von Erstverkaufstagen immer wieder ein Dorn im Auge der Buchhändler.