Einstweilige Verfügung gegen Weltbild wegen rechtswidriger Ausverkäufe

Das Landgericht Mainz – Kammer für Handelssachen – hat heute eine von den Buchpreisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Prof. Dr. Christian Russ beantragte einstweilige Verfügung gegen die Weltbild Plus Medienvertriebs GmbH & Co. KG erlassen.

Danach wird dem Unternehmen, das u.a. die stationären Verkaufsstätten Weltbild plus und Jokers betreibt, untersagt, neue Bücher als Mängelexemplare unterhalb des festgesetzten Preises zu verkaufen, wenn es sich dabei nicht um tatsächliche Mängelexemplare i.S.d. Buchpreisbindungsgesetzes handelt.

In dem konkreten Fall hat die Jokers-Filiale in Mainz neue Bücher, die keine Mängel oder Schäden aufwiesen, mittels eines Stempels als „Mängelexemplare“ ausgezeichnet und mit einem 30%igen Rabatt verkauft. Die daraufhin ausgesprochene Abmahnung wurde von der Weltbild Plus GmbH & Co. KG ignoriert, so dass dem Preisbindungsverstoß mittels einer einstweilige Verfügung Einhalt geboten werden musste.

„Es drängt sich der Verdacht auf, dass die Weltbild Medienvertriebs GmbH & Co. KG, die sich mittlerweile ebenso wie ihre Muttergesellschaft, die Verlagsgruppe Weltbild GmbH, in Insolvenz befindet, versucht, Lagerbestände unter Außerachtlassung des Buchpreisbindungsgesetzes zu reduzieren“, kommentieren die Priesbindungstreuhänder.

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