Media Markt akzeptiert einstweilige Verfügung

Media Markt legt kein Rechtsmittel gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Wiesbaden [mehr…] wegen des Verkaufs von E-Books unterhalb der gebundenen Preise ein.

Mit Schreiben vom 26. Januar 2015 hat der Anwalt von Media Markt gegenüber den Preisbindungstreuhändern Dieter Wallenfels und Christian Russ eine sogenannte Abschlusserklärung abgegeben. Damit ist die Entscheidung des Gerichts rechtskräftig, wonach auch E-Books der gesetzlichen Buchpreisbindung unterliegen und Media Markt der Verkauf unterhalb der gebundenen Preise verboten wurde.

Das Landgericht Wiesbaden hatte in seinem Beschluss vom 14. Januar keinen Zweifel daran gelassen, dass E-Books rechtlich den gedruckten Büchern gleichzustellen sind und deshalb nur zu den von den Verlagen festgesetzten Preisen verkauft werden dürfen.

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