Österreichische Buchpreisbindung vor minimaler Anpassung

Wie erwartet, ist heute der Europäische Gerichtshof (EuGH) den Schlussanträgen der slowenischen Generalanwältin Verica Trstenjak gefolgt, was eine kleine Anpassung der Importregelung der österreichischen Buchpreisbindung notwendig macht, heißt es in einer eben veröffentlichten Presseerklärung.

„Der Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft der Wirtschaftskammer Österreich war auf diesen Fall vorbereitet, weil er mit dem Preisbindungsanwalt Dr. Bernhard Tonninger schon nach der Verhandlung vor dem EuGH Ende Oktober in Luxemburg unmittelbar reagiert hat“, so Prof. Michael Kernstock, der Obmann des Fachverbandes. Im Einvernehmen mit dem Hauptverband des Österreichischen Buchhandels, dem zuständigen Ministerium und dem Verfassungsdienst wurden bereits Möglichkeiten ausgearbeitet, wie man die Importregelung anpassen kann.

Selbst nach dem Standpunkt der Europäischen Kommission ist schon eine kleine Korrektur der Importregelung des Buchpreisbindungsgesetzes ausreichend, um die Buchpreisbindung insgesamt europarechtskonform zu machen. Dies deckt sich auch mit einem mittlerweile erstellten Universitätsgutachten, das Grundlage für eine Gesetzesnovelle sein soll.

Im Fachverband der Buch- und Medienwirtschaft wie im Hauptverband des Österreichischen Buchhandels ist man deshalb zuversichtlich, dass die Importregelung des Buchpreisbindungsgesetzes umgehend mit den Stimmen aller im Parlament vertretenen Parteien „repariert“ wird.

Aufgrund der Vorarbeiten geht Dr. Tonninger sogar davon aus, dass ein diesbezüglicher Gesetzesvorschlag noch im Mai in Begutachtung gehen kann. „Es ist erfreulich, dass die Buchpreisbindung durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes generell bestätigt wurde und durch eine schnelle Korrektur des beanstandeten Paragraphen eine lückenlose Preisbindung erhalten bleibt“, so der Präsident des Hauptverbandes Gerald Schantin.

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