Stellungnahme des Landesverbandes Baden-Württemberg zur Frage: Wer ist Vorsitzender?

Nach der Amtsniederlegung von Hermann-Arndt Riethmüller im September 2012 [mehr…] hat der Vorstand gemäß § 16 Abs. 7 der Satzung des Landesverbandes Baden-Württemberg Thomas Lindemann ordnungsgemäß zum Vorsitzenden bestimmt und die dadurch vakant gewordene Position des Stellvertreters mit Katrin Beltrán Gómez besetzt.

Bei einer außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni fand eine Nachwahl statt, um die satzungsgemäße Gesamtzahl aller Vorstandsmitglieder wieder herzustellen, was durch die Wahl von Till Herwig und Olaf Carstens erfolgte. Eine Nachwahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden fand nicht statt.

„Der Vorstand geht nach § 16 Absatz 7 der Satzung des Landesverbandes davon aus, dass eine Nachwahl des Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden erst in der nächsten ordentlichen Hauptversammlung, die turnusgemäß im Mai 2014 stattfinden wird, zu erfolgen hat“, heißt es in einer Presseerklärung.

Das wird von Lorenz Borsche und Hermann-Arndt Riethmüller mit Schreiben jeweils vom 16. Juni in Frage gestellt. Beide sind der Ansicht, es hätte bereits eine Nachwahl in der außerordentlichen Hauptversammlung am 15. Juni stattfinden müssen.

Eine nochmalige Überprüfung ergab, dass die Satzung in diesem Punkt mehrere Deutungen zulässt. „Der Vorstand vertritt nach wie vor und einstimmig seine oben erläuterte Position. Um aber jegliche Zweifel an der rechtmäßigen Besetzung des Postens des Vorsitzenden sowie der stellvertretenden Vorsitzenden auszuräumen und den Verbandsfrieden zu wahren, hat der Vorstand entschieden, am 28. September 2013 für die Nachwahl des Vorsitzenden und der stellvertretenden Vorsitzenden erneut
eine außerordentliche Hauptversammlung des Landesverbandes Baden-Württemberg anzuberaumen“, heißt es weiter in der Stellungnahme des LV.

Eine ordnungsgemäße Einladung werde rechtzeitig ergehen. Das Vorgehen ist mit der Rechtsabteilung des Börsenvereins abgestimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt wird der Landesverband Baden-Württemberg nach einstimmiger Ansicht des Vorstands und in entsprechender Anwendung des § 16 Absatz 8 Satz 2 der Satzung in Verbindung mit § 26 BGB von Thomas Lindemann und Katrin Beltrán Gómez vertreten.

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