Die Verwertungsgesellschaft Wort (VG WORT) hat heute bei ihrer Mitgliederversammlung in München beeindruckende Zahlen veröffentlicht: 26.079 Autorinnen und Autoren haben auf Nachausschüttungen von Geldern verzichtet, um ihre Verlage von Rückforderungen der VG WORT aufgrund einer der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom April 2016 zu bewahren.
„Das heute vorgestellte Ergebnis ist ein starkes Zeichen der Solidarität. Es beweist, wie eng und symbiotisch das Verhältnis von Buch- und Zeitschriftenautoren zu ihren Verlagen ist und wie sehr sie die Leistungen der Verlage schätzen. Die Zahl ist beachtlich, zumal geschätzt nur etwa jeder siebte wahrnehmungsberechtigte Verlag Verzichtserklärungen bei seinen Autoren eingeholt hat bzw. die Möglichkeit dazu hatte“, sagt Alexander Skipis, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. „Das Signal aus München ist zugleich ein unmissverständlicher Appell an die Politik: Statt Verlagen Ausschüttungen aus Verwertungsgesellschaften noch weitere Jahre vorzuenthalten und Urheber in Bildung und Forschung ihrer Rechte zu berauben, sollte der Deutsche Bundestag dringend für angemessene Rahmenbedingungen sorgen, um die Veröffentlichung hochwertiger Bücher und Fachzeitschriften nicht länger zu gefährden.“
Bis Ende Juni wird die VG WORT die endgültigen Rückforderungsbescheide an Verlage senden. Trotz des Verzichts vieler Autoren werden die Rückforderungen für die Jahre 2012 bis 2015 bei Verlagen teilweise hoch sein. Der Börsenverein rechnet weiterhin mit einer großen Zahl von Verlagen, die aufgrund des zukünftigen Ausbleibens verlässlicher Einnahmen aus Verwertungsgesellschaften und den bestehenden Rückforderungen in existenzielle wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten werden.
Nach wie vor fehlt nämlich eine Neuregelung, die einen Beteiligungsanspruch der Verlage an den Erlösen aus gesetzlich gestatteten Nutzungen wie etwa Privatkopien von Büchern und Zeitschriftenartikeln garantiert. Das heißt, dass Verlage bis auf weiteres nur Bruchteile ihrer früheren Einnahmen aus der VG WORT erhalten werden. Zwar hat der deutsche Gesetzgeber Ende Dezember 2016 eine Übergangsregelung beschlossen. Diese ist aber nicht praktikabel und greift zudem zu kurz: Eine Vereinbarung im Verlagsvertrag reicht danach nicht aus, um eine Ausschüttung an Verlage zu ermöglichen. Nach dem Willen der Bundesregierung müssen Verlage auf eine Neuregelung auf EU-Ebene warten, bevor der deutsche Gesetzgeber vorsehen will, dass sie für ihre verlegerische Leistung Ausschüttungen erhalten.
Bei der Mitgliederversammlung erfolgte gleichwohl schon jetzt mit großer Mehrheit auch die Verabschiedung eines neuen Verteilungsplans, in dem die Aufteilung der Einnahmen der VG WORT zwischen Urhebern und Verlagen geregelt wird. Dies war notwendig geworden, weil der vorherige Verteilungsplan aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs unwirksam geworden war.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Börsenverein den aktuell von der Bundesregierung in den Deutschen Bundestag eingebrachten Entwurf eines Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetzes. „Statt die Rechte von Urhebern und Verlagen in den sensiblen Bereichen Bildung und Wissenschaft immer weiter einzuschränken, sollte die Politik dafür sorgen, dass die Verlage wieder zuverlässig an den Ausschüttungen von Verwertungsgesellschaften beteiligt werden. Es ist absurd und verfassungsrechtlich höchst fragwürdig, dass das geplante Gesetz davon ausgeht, dass die Verlage von Zahlungen zum Beispiel von Hochschulen und Bibliotheken an Verwertungsgesellschaften profitieren. Dabei weiß die Bundesregierung genau, dass die Rechtsgrundlage dafür gar nicht vorhanden ist“, sagt Alexander Skipis. Er erinnert daran:
„Der belgische Gesetzgeber hat es vorgemacht: Nach einer in dieser Woche veröffentlichten Entscheidung eines Brüsseler Berufungsgerichts steht es im Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, dass Verlagen nach belgischem Recht 50 Prozent der Erlöse der dortigen Verwertungsgesellschaft Reprobel ausgeschüttet werden“.
Der Börsenverein hat für Verlage, die in Folge des Urteils des Bundesgerichtshofs zur VG WORT in akute Existenznot geraten, ein Härtefalltelefon eingerichtet. Unter der Telefonnummer (069) 1306-314 und der E-Mail-Adresse rechtsabteilung@boersenverein.de können sich Börsenvereinsmitglieder über Handlungsoptionen beraten lassen. Außerdem haben sie die Möglichkeit, nach Klärung möglicher Stundungsmöglichkeiten mit den Verwertungsgesellschaften Unterstützung durch einen eigens von der Börsenvereinsgruppe eingerichteten Härtefallfonds zu beantragen.
Weniger propagandistisch ausgedrückt heißt die Wahrheit schlicht: Dreiviertel aller Autoren (75.000 !!) haben KEIN Geld verschenkt, weil sie ihre Rechte kennen und ein höchstrichterliches Urteil akzeptieren.
Sie bringen es auf den Punkt Herr Schlüter.